Dokumentationspflicht

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Zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns gibt es für geringfügig Beschäftigte sowie innerhalb der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche eine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Hintergrund ist eine erhöhte Missbrauchsgefahr in diesen Branchen.


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