Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft stellt eine Sonderform des innergemeinschaftlichen Reihengeschäftes, das der Vereinfachung des Verfahrens dient. Gemäß § 25b UStG ➚ ist dies anwendbar, wenn drei Unternehmer ein Reihengeschäft abschließen und jeder in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist.

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