Doppelbesteuerungsabkommen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Bei den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) handelt es sich um zwischenstaatliche Abkommen, die dem Ziel dienen, eine doppelte (Nicht-)Besteuerung von Einkünften zu vermeiden. Diese werden oft auf Basis von Musterabkommen der OECD erarbeitet.

Die Bundesrepublik Deutschland hat zahlreiche internationale Abkommen geschlossen. Die aktuell gültigen werden auf der Website des Bundesfinanzministeriums ➚ aufgeführt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte