Doppelbesteuerungsabkommen

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Bei den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) handelt es sich um zwischenstaatliche Abkommen, die dem Ziel dienen, eine doppelte (Nicht-)Besteuerung von Einkünften zu vermeiden. Diese werden oft auf Basis von Musterabkommen der OECD erarbeitet.

Die Bundesrepublik Deutschland hat zahlreiche internationale Abkommen geschlossen. Die aktuell gültigen werden auf der Website des Bundesfinanzministeriums ➚ aufgeführt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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