Durchführungsverordnung

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Das Durchführungsverordnung (DV) regelt eine Durchführung eines Gesetzes oder Rechtes. Sie ähneln Gesetzen, werden aber nicht durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Bunderegierung kann Verordnungen erlassen.Sofern dies im Gesetz entsprechend vorgesehen ist. Im Steuerrecht ist, da meist auch die Belange der Länder betroffen sind, eine Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich. Bei Rechtsstreitigkeiten haben die Verordnungen – anders als interne Verwaltungsvorschriften – die gleiche Wichtigkeit wie Gesetze.

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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