Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, die oftmals als wirtschaftlicher Verein beschrieben wird. Jedes Mitglied ist Eigentümer der eG, hat jedoch, wie in einem Verein, lediglich eine Stimme. Genossenschaften eigenen sich auf Grund dieser Demokratie besonders für Kooperationen. Die Rechtsgrundlage für Genossenschaften findet sich im Genossenschaftsgesetz ➚.
Bekannte Genossenschaften sind neben den Volks- und Raiffeisenbanken z.B. die DATEV, sowie zahlreiche Energiegenossenschaften, die teilweise zu den Pionieren der Energiewende gehören.
Gremien der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitglieder- bzw Vertreter*innenversammlung. Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich.
plietscher Tipp: Gerne beraten wir Sie zur Gründung einer Genossenschaft.