eingetragene Genossenschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, die oftmals als wirtschaftlicher Verein beschrieben wird. Jedes Mitglied ist Eigentümer der eG, hat jedoch, wie in einem Verein, lediglich eine Stimme. Genossenschaften eigenen sich auf Grund dieser Demokratie besonders für Kooperationen. Die Rechtsgrundlage für Genossenschaften findet sich im Genossenschaftsgesetz ➚.

Bekannte Genossenschaften sind neben den Volks- und Raiffeisenbanken z.B. die DATEV, sowie zahlreiche Energiegenossenschaften, die teilweise zu den Pionieren der Energiewende gehören.

Gremien der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitglieder- bzw Vertreter*innenversammlung. Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich.

plietscher Tipp: Gerne beraten wir Sie zur Gründung einer Genossenschaft.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Stipendiatin (1)
über plietsch!

Alumni-Treffen bei plietsch!

Unsere aktuelle Stipendiatin Im Rahmen des Deutschlandstipendiums unterstützen wir auch im Förderjahr 2025/2026 wieder begabte und leistungsstarke Studierende der Leuphana Universität Lüneburg – ein Anliegen,

Mitarbeitervorstellung Stefanie
über plietsch!

Stefanie

Unsere Mitarbeitervorstellung im Oktober Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.11.2024 Berufserfahrung und Qualifikation Steuerfachangestellte Welche Aufgaben nimmst du bei plietsch! wahr? Buchhaltung, Gewinnermittlungen