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Ein Einführungsgesetz (EG) enthält die bundesrechtliche Einführungsbestimmungen zu einem neuen Bundesgesetz wie z.B. Übergangsvorschriften oder Daten des Inkrafttretens. Es wird in der Regel nur für umfangreiche Gesetzwerke, wie z.B. bürgerliches Gesetzbuch (BGB), erlassen.
