elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2022 von allen Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragskrankenhäusern anzuwenden und ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Sie gilt nicht für privat Versicherte und Krankmeldungen aus dem Ausland. Die eAU ersetzt den „gelben Schein“.

Durch die eAU erhält der Arbeitgeber keine Bescheinigung des Arztes mehr über Krankmeldungen. Diese müssen nun – über die Lohnabrechnung – von den Krankenkassen abgerufen werden.

vgl. unser Blogbeitrag: eAU – die elektronische Krankmeldung ab Januar 2023


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen