Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2022 von allen Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragskrankenhäusern anzuwenden und ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Sie gilt nicht für privat Versicherte und Krankmeldungen aus dem Ausland. Die eAU ersetzt den „gelben Schein“.
Durch die eAU erhält der Arbeitgeber keine Bescheinigung des Arztes mehr über Krankmeldungen. Diese müssen nun – über die Lohnabrechnung – von den Krankenkassen abgerufen werden.
vgl. unser Blogbeitrag: eAU – die elektronische Krankmeldung ab Januar 2023