Eletronischer Bundesanzeiger

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Eletronischer Bundesanzeiger (eBAnz)

Seit dem 1. April 2012 gibt es nur noch den Bundesanzeiger, der in der Regel ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht wird. Eine gedruckte Variante ist nur für Ausnahmesituationen gedacht. Sie kann allerdings gegen ein Entgelt geordert werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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