Eletronischer Bundesanzeiger

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon
Eletronischer Bundesanzeiger (eBAnz)

Seit dem 1. April 2012 gibt es nur noch den Bundesanzeiger, der in der Regel ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht wird. Eine gedruckte Variante ist nur für Ausnahmesituationen gedacht. Sie kann allerdings gegen ein Entgelt geordert werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte