Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:
Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)
Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:
Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie bei steuerlichen Neuerungen auf dem Laufenden.
plietsch! Steuerberatung erläutert über 1.400 Fachbegriffe und Abkürzungen im Steuerlexikon.

Das Kabinett aus Union und SPD hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Bundesfinanzminister Klingbeil verspricht sich davon „Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland,“ wie

Was Selbstständige wissen müssen Das Finanzamt kündigt an, die Bücher zu prüfen – und plötzlich steht das gesamte Lebenswerk auf dem Prüfstand. Für viele Selbstständige