Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:
Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)
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Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
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Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte

In unserem letzten Blogbeitrag zum Thema Notfallakte haben wir Sie als Unternehmer direkt angesprochen:Was passiert, wenn Sie als Kopf Ihres Unternehmens plötzlich nicht mehr handlungsfähig