Feststellungsfrist

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.

(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen