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Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)
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Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.
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