Finanzverfassungsrecht

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Das Finanzverfassungsrecht (auch Finanzwesen) ist in den Artikeln 104a bis 115 ➚ des Grundgesetzes geregelt. Unter anderem werden in Artikel 106 ➚ die Bundes-, Landes-, Gemeinschafts- und Gemeindesteuern definiert.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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