Ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (gBgA) ist eine Einrichtung oder Geschäftsbereich eines gemeinnützigen Vereins, der wirtschaftliche Aktivitäten ausübt und Gewinne erzielt. Diese Gewinne unterliegen in der Regel der Besteuerung, da sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber die Einnahmen können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Aktuelles
Neues ab 01.01.2024
Was gibt es ab 01.01.2024 Neues in Steuern und Sozialversicherungen? Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024 zahlreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.