gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

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Ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (gBgA) ist eine Einrichtung oder Geschäftsbereich eines gemeinnützigen Vereins, der wirtschaftliche Aktivitäten ausübt und Gewinne erzielt. Diese Gewinne unterliegen in der Regel der Besteuerung, da sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber die Einnahmen können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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