Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ➚ (auch unlauteres Wettbewerbsgesetz genannt) ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt. Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen wie beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Irreführende und unwahre Angaben, Anschwärzen von Mitbewerbern u.a.. Werden entsprechende wirtschaftliche Verhaltensweisen trotzdem vollzogen, sind diese dem Gesetz nach zu sanktionieren. Das UWG gibt somit auch den Rahmen für die Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
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Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen