Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ➚ (auch unlauteres Wettbewerbsgesetz genannt) ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt. Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen wie beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Irreführende und unwahre Angaben, Anschwärzen von Mitbewerbern u.a.. Werden entsprechende wirtschaftliche Verhaltensweisen trotzdem vollzogen, sind diese dem Gesetz nach zu sanktionieren. Das UWG gibt somit auch den Rahmen für die Straf- und Bußgeldvorschriften vor.

Aktuelles
Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger