Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ➚ (auch unlauteres Wettbewerbsgesetz genannt) ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt. Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen wie beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Irreführende und unwahre Angaben, Anschwärzen von Mitbewerbern u.a.. Werden entsprechende wirtschaftliche Verhaltensweisen trotzdem vollzogen, sind diese dem Gesetz nach zu sanktionieren. Das UWG gibt somit auch den Rahmen für die Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen