Handwerkerleistungen

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Handwerkerleistungen sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vor: bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können von der Steuer abgesetzt werde (max. 1.200 Euro).
Begünstigt sind Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (nicht aber bei Neuanschaffung)

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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