Hauptversammlung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Hauptversammlung (HV) gehört neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zu einem der verpflichtenden Organe einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie gilt als Versammlung der Anteilseigner und findet mindestens einmal jährlich statt. Bei der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen über das Unternehmen getroffen (z.B. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Satzungsänderungen o.ä.)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten