Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei der KGaA gibt es mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, welcher unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind über Aktien ohne persönliche Haftung beteiligt.
Aktuelles
Bürokratiekosten durch Transparenzregister
Deutschlands höhere Belastungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern In den letzten Jahren hat die Transparenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten weltweit stark zugenommen. Insbesondere im Kampf gegen