Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei der KGaA gibt es mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, welcher unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind über Aktien ohne persönliche Haftung beteiligt.
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Aktuelles
Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF
Mitte Juli 2024 haben die vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingesetzten Expertenkommissionen ihre Berichte mit steuerlichen Reformvorschlägen abgegeben. Die zwei Kommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „vereinfachte Unternehmenssteuer“ wurden