Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei der KGaA gibt es mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, welcher unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind über Aktien ohne persönliche Haftung beteiligt.

Aktuelles
Das erste Steuergesetz der neuen Regierung
Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den