Das Heimarbeitsgesetz (HAG)➚ regelt die Ausübung von Heimarbeit. Es dient dem Schutze aller, die eine Heimarbeit ausüben sowie deren sozialen Absicherung. Im Gesetz werden u.a. die Absicherungen bei Krankheit, Insolvenz des Arbeitgebers oder Mindestlöhne festgesetzt. Das Heimarbeitsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die in selbstgewählter Arbeitsstätte, eigener Wohnung allein oder mit ihren Familienangehörigen arbeiten.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen