Die handelsrechtlichen Herstellungskosten (HK) werden in § 255 Absatz 2 HGB ➚ definiert. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

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Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung
Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt