Die handelsrechtlichen Herstellungskosten (HK) werden in § 255 Absatz 2 HGB ➚ definiert. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

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Dirk Bruhn
Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt