Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist in § 3 Nr. 11c ↗ EStG geregelt. Durch diese kann im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 je Arbeitsverhältnis ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt werden. Es muss sich um Zahlungen bzw. Sachzuwendungen handeln, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
Die Regelung soll es Arbeitgebern ermöglichen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ihrer Arbeitnehmer auszugleichen. Die Inflationsausgleichsprämie ist – neben weiteren steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen – eine Reaktion der Bundesregierung auf die Energiepreiskrise in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Unser Blogbeitrag dazu: 3.000 € Inflationsausgleichsprämie steuerfrei