Kanzleiorganisationsbeauftragte*r“ (KOB) ist eine Person in einer Anwaltskanzlei oder einem Anwaltsbüro, die für die Organisation und Verwaltung verschiedener Abläufe und Aufgaben verantwortlich ist. Der oder die KOB trägt dazu bei, den reibungslosen Betrieb der Kanzlei sicherzustellen und die Anwälte bei administrativen Angelegenheiten zu unterstützen.
über plietsch!
Ist ein Lehrer scheinselbstständig?
Bereits vor zwei Jahren haben wir in unserem Steuerblog das Thema Scheinselbstständigkeit behandelt. Die Rechtsprechung hat sich dazu in den letzten Jahren zusehends verschärft. Das