Kanzleiorganisationsbeauftragte*r

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Kanzleiorganisationsbeauftragte*r“ (KOB) ist eine Person in einer Anwaltskanzlei oder einem Anwaltsbüro, die für die Organisation und Verwaltung verschiedener Abläufe und Aufgaben verantwortlich ist. Der oder die KOB trägt dazu bei, den reibungslosen Betrieb der Kanzlei sicherzustellen und die Anwälte bei administrativen Angelegenheiten zu unterstützen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Was bringt das Einkommensteuergesetz?
Aktuelles

Was bringt das Einkommensteuerreformgesetz?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung