§ 4/3-Rechnung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in § 4 Absatz 3 EStG ➚ geregelt und wird deshalb teilweise auch (§) 4/3-Rechnung
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.