§ 4/3-Rechnung

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in § 4 Absatz 3 EStG ➚ geregelt und wird deshalb teilweise auch (§) 4/3-Rechnung genannt. Es handelt sich um eine Gewinnermittlungsart , die angewandt werden kann, sofern keine Buchführungspflicht besteht. Dies ist für Freiberufler  und Kleingewerbetreibende (= Nicht-Kaufleute) der Fall.

Vergleiche auch Betriebsvermögensvergleich (BVV).


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