Steuer-Lexikon

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Scheinselbstständigkeit

Bei der Scheinselbstständigkeit (alte Rechtschreibung: Scheinselbständigkeit) wird zwischen den Beteiligten ein Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist. Es soll der

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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet alle ausgeübten Tätigkeiten gegen Entgelt, bei denen keine korrekte Meldung und Zahlung an die Behörden erfolgt. Bei Arbeitnehmern

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