§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
S. Sa Sb Sc Sd Se Sg Si Sk So Sp Sr Ss St Su Sv Sw
Sche Schl Schu

Scheinselbstständigkeit

Bei der Scheinselbstständigkeit (alte Rechtschreibung: Scheinselbständigkeit) wird zwischen den Beteiligten ein Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist. Es soll der Anschein einer selbstständigen Tätigkeit geweckt werden.

Juristisch betrachtet liegt in diesen Fällen, trotz gegenteiliger Vereinbarungen zwischen den Parteien, ein Arbeitsverhältnis vor. Die Rechtsfolgen dieser Einordnung sind erheblich, da der Arbeitgeber in der Folge für die Gesamten Steuern und Sozialabgaben haftet. Zudem greift auch der Kündigungsschutz.

Während Betriebsprüfungen (Sozialversicherungsprüfungen) durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) wird dabei – unabhängig von weiteren Auftragsverhältnissen – geprüft ob die Voraussetzungen für eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegen. Dazu zählen unter anderem: Weisungsabhängigkeit, Ortseinteilung, Zeiteinteilung und Eingliederung in den Betrieb (Telefonnummer, Mailadresse).

Vgl. auch unseren Blogbeitrag zum Thema

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

bav
Aktuelles

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der

7-19%
Aktuelles

Neues ab 01.01.2024

Was gibt es ab 01.01.2024 Neues in Steuern und Sozialversicherungen? Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024 zahlreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.