Schulgeld
30 % des Schulgelds können – bis zum einem Höchstbetrag von 5.000 € – als Sonderausgaben (gemäß § 9 Absatz
30 % des Schulgelds können – bis zum einem Höchstbetrag von 5.000 € – als Sonderausgaben (gemäß § 9 Absatz
Mit einer Unterbrechung in 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag (SolZ) nunmehr seit 1991 auf Basis des Solidaritätszuschlagsgesetzes ➚ (SolZG) erhoben.
Sonderausgaben (SoA) sind Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund steuerlicher Vorschriften (§ 10 ff. EStG ➚) einkommensmindernd berücksichtigt werden
Als steuerpflichtig (stpfl.) werden alle Sachverhalte bezeichnet, die – im Anwendungsbereich der jeweiligen Steuerart – zu einer Steuerpflicht führen. So
Steuerpflichtige*r (Stpfl.) sind nach dem Einkommensteuergesetz alle natürlichen Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerpflichtig
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