Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, die oftmals als wirtschaftlicher Verein beschrieben wird. Jedes Mitglied ist Eigentümer der eG,
Der eingetragene Verein ist eine Rechtsform, die in den §§ 21 bis 79a BGB ➚ geregelt ist. Zur Gründung eines Vereins sind
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