Steuer-Lexikon

F G M R S T V

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es,

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Rechtsform

Die Rechtsform beschreibt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens. Aus der Rechtsform ergeben sich zahlreiche Rechtsfolgen, u.a. zu Haftung, Kapitalbedarf und

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Rentenversicherung

Die Rentenversicherung (RV) als Teil der deutschen Sozialversicherung gilt als Altersvorsorge. In Deutschland bestehen drei SĂ€ulen fĂŒr die Altersvorsorge: Gesetzliche

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