Steuer-Lexikon

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Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld (Alg) ist in den §§ 136 bis 164 SGB III ➚ geregelt. Es ist eine Entgeltersatzleistung die an Arbeitssuchende gezahlt wird,

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine gesetzlich geregelte Pflichtversicherung. Der Beitragssatz wird jeweils zur Hälfte vom versicherungspflichtigen Beschäftigtem und vom Arbeitgeber

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