Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhr von GegenstĂ€nden aus einem Drittland nach Deutschland unterliegt gemÀৠ1 Absatz 1 Nr. 4 UStG â der Umsatzsteuer. Die darauf erhobene Umsatzsteuer wird Einfuhr-Umsatzsteuer genannt.
Die Einfuhr von GegenstĂ€nden aus einem Drittland nach Deutschland unterliegt gemÀৠ1 Absatz 1 Nr. 4 UStG â der Umsatzsteuer. Die darauf erhobene Umsatzsteuer wird Einfuhr-Umsatzsteuer genannt.
Die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) ist eine deutsche Verordnung, die spezielle Regeln fĂŒr die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer in bestimmten FĂ€llen festlegt.
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