Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland nach Deutschland unterliegt gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 4 UStG ➚ der Umsatzsteuer. Die darauf erhobene Umsatzsteuer wird Einfuhr-Umsatzsteuer genannt.
Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland nach Deutschland unterliegt gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 4 UStG ➚ der Umsatzsteuer. Die darauf erhobene Umsatzsteuer wird Einfuhr-Umsatzsteuer genannt.
Die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) ist eine deutsche Verordnung, die spezielle Regeln für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer in bestimmten Fällen festlegt.
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