Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des
Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn ein umsatzsteuerlicher Unternehmer in einem Voranmeldezeitraum höhere Vorsteuern erklärt, als er seinerseits an Umsatzsteuer abführen muss.
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