Juristische Personen
Ursprünglich waren lediglich die gesondert im BGB aufgeführten Vereinigungen rechtsfähig. In Auslegung des Artikels 19 Absatz 3 des Grundgesetzes ➚ haben
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Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) – Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
Kanzleiorganisationsbeauftragte*r“ (KOB) ist eine Person in einer Anwaltskanzlei oder einem Anwaltsbüro, die für die Organisation und Verwaltung verschiedener Abläufe und
Kinder im Sinne des Steuerrechts werden in § 32 EstG ➚ definiert. Bei Erfüllung der Voraussetzung besteht Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag)
Der kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ist eine Managementmethode, die darauf abzielt, ständige und schrittweise Verbesserungen in einem Unternehmen oder einer Organisation
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