Kirchensteuergesetz

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Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt. Die Bundesländer entscheiden für welche Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer einbehalten wird.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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