Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt. Die Bundesländer entscheiden für welche Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer einbehalten wird.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger