Die Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt) ist eine Bundessteuer und ist für alle Fahrzeuge fällig, die zum Fahren auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die steuerlichen Einnahmen finanzieren unter anderem den Straßenbau. Die Kraftfahzeugsteuer ist einmal im Jahr zu entrichten und ist rechtlich im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfZStG) geregelt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni – 4
Unsere Zahl des Monats betrifft die Pflegeversicherung, denn der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 für Kinderlose Arbeitnehmer auf 4% an. Nachweis der Elterneigenschaft