Die Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt) ist eine Bundessteuer und ist für alle Fahrzeuge fällig, die zum Fahren auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die steuerlichen Einnahmen finanzieren unter anderem den Straßenbau. Die Kraftfahzeugsteuer ist einmal im Jahr zu entrichten und ist rechtlich im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfZStG) geregelt.

Aktuelles
Betriebliche Altersvorsorge
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der