Unter dem Begriff Lebensversicherung (LV) werden alle Versicherungen verstanden, die ihren Kunden eine garantierte finanzielle Absicherung im Falle Ihres Ablebens oder bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters bieten. Es wird eine bestimmte Summe versichert, die im Todesfall an die Hinterbliebenen und im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird.

Aktuelles
Das erste Steuergesetz der neuen Regierung
Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den