Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Altersvorsorge zu unterstützen. Hierzu stehen verschiedene Formen der bAV – die sogenannten Durchführungswege – zur Verfügung, die wir Ihnen unten näher vorstellen.

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage

Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer steht frei zu entscheiden, wie viel monatlich angespart werden soll und in welcher Höhe der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen möchte. Es gibt jedoch auch Pflichtzuschüsse.

Zur Finanzierung können folgende Modelle vorliegen:

  1. Arbeitnehmerfinanzierte bAV: Arbeitnehmer zahlt den monatlichen Beitrag selbst.
  2. Arbeitgeberfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber zahlt für seine Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag.
  3. Mischfinanzierte bAV: Der Beitrag wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Läuft der Beitrag vom Arbeitnehmer über eine Entgeltumwandlung, ist der Arbeitgeber bei abgeschlossenen Verträgen ab 2018 verpflichtet einen Zuschuss von mindestens 15% zu zahlen.

Die Zahlung für die betriebliche Altersvorsorge kann über eine Entgeltumwandlung abgewickelt werden. Dies vermindert die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wodurch der Arbeitnehmer jeden Monat Abgaben einspart. Da auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart, wurde der o.g. verpflichtende Zuschuss eingeführt.

Der steuerfreie Höchstbetrag für die Beiträge des Arbeitgebers liegt bei 8% (584 €/Monat) der Beitragsbemessungsgrenze West der allgemeinen Rentenversicherung. Die Sozialversicherungsfreigrenze liegt hingegen bei 4% (292€ /Monat). Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Beiträge ist die Auszahlung der zugesagten Vorsorgeleistung in Form einer lebenslangen Rente.

Sollte das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden, so besteht – je nach Durchführungsweg – eine Möglichkeit den Vertrag auf den Arbeitnehmer zu übertragen und so zum neuen Arbeitgeber mitnehmen zu können.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist Form der Rentenversicherung (kapital- oder fondsbasiert). Die Direktversicherung ist gerade in kleineren Unternehmen der übliche Durchführungsweg. Abgeschlossen wird solch eine Versicherung durch den Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer. Dies gilt auch im Fall der Entgeltumwandlung, wobei dann die Beiträge für die Police direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente.

Sind die Beiträge bei der Einzahlung steuerfrei (ab 2005), müssen diese bei der Auszahlung als sonstige Einkünfte versteuert werden. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Sind die Beiträge bei der Einzahlung pauschal versteuert worden (bis 2004), ist bei Auszahlung nur der Ertragsanteil als sonstige Einkünfte zu versteuern, sofern keine (dann steuerfreie) Einmalzahlung erfolgt.

Nachteile für Arbeitgeber

Gerade bei Direktversicherungen gehen Arbeitgeber von einer risikolosen Altersversorge über eine Versicherungsgesellschaft aus. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Versicherung die Leistung auch Vertragsgemäß erbringt. Da Versicherer – gerade in den letzten Jahren – teilweise negative Garantiezinsen geboten haben, könnten Arbeitgeber hier in eine Haftungsfalle geraten, wenn gegenüber den Arbeitnehmern eine andere Rendite gilt als diejenige, die die Versicherung erwirtschaftet hat.

Vor der Übernahme eines Altvertrages sollte stets die Solvenz des Versicherers geprüft und ggf. nur Verträge mit dem selbst ausgewähltem Anbieter umgesetzt werden, um das Risiko zu minimieren.

Nachteile für Arbeitnehmer

Sofern die Rendite eher gering ausfällt, wie es bei vielen Versicherungen seit der Jahrtausendwende auffällt, ist die Rente oft teuer erkauft. Denn neben Steuern fallen – auch bei einer Einmalzahlung – meist Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Die Ersparnis während der Ansparzeit wird so durch die Belastung in der Rente zum entscheidenden Nachteil.

Pensionskasse

Die Pensionskasse arbeitet ähnlich wie die Direktversicherung. Historisch ergibt sich der Unterschied daher, dass Pensionskassen nur Großunternehmen und im öffentlichen Dienst in Frage kamen. Seit dem Jahr 2002 ist der Markt für Pensionskassen jedoch geöffnet, so dass Versicherungskonzerne hier ebenfalls tätig geworden sind. Jeder Unternehmer kann sich so einer Pensionskasse nach seiner Wahl anschließen.

Letztlich haftet auch hier der Arbeitgeber für die Zusagen. Es sind zur Insolvenzsicherung Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) zu leisten.

Die Pensionskassen haben während der Niedrigzinsphase größere Probleme, als manche Lebensversicherung. So standen laut Stiftung Warentest in 2021 (Link: https://www.test.de/Probleme-bei-Pensionskassen-Wie-sicher-ist-die-Betriebsrente-5737484-0/ ) 35 von 135 unter intensivierter Beobachtung der BAFin. Einigen Kassen wurde sogar das Neugeschäft untersagt, was mit erheblichen Leistungskürzungen einhergeht.

Pensionsfond

Durch einen Pensionsfonds können Arbeitnehmer von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Dieser Durchführungsweg wurde in 2002 erstmals ermöglich. Auch hier ist die Einzahlung der Anwartschaften durch eine Entgeltumwandlung möglich. Die eingezahlten Beiträge werden dann vom Pensionsfonds in börsennotierte Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen investiert.

Durch die Investitionen am Aktienmarkt verbirgt sich neben den höheren Renditen, auch ein höheres Anlagerisiko. Damit die Betriebsrente des Arbeitnehmers dennoch geschützt ist, gibt es mehrere Sicherungsmechanismen:

  1. Der Arbeitgeber haftet, wenn die Mindestleistung des Fonds ausbleibt. Garantiert ist das eingezahlte Kapital.
  2. Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer sind damit gesichert.
  3. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert die Pensionsfonds.

In Pensionsfonds besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, dass eine Hinterbliebenenrente beim Versterben des Arbeitnehmers an die Hinterbliebenen geleistet werden kann. Bei Beginn der Leistungsphase hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit sich 20% des vorhandenen Kapitals auszahlen zu lassen.

Eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals ist nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit den Pensionsfonds ruhen zu lassen und bei Erreichen des Rentenalters wird das Kapital als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgeschüttet.

Untserstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist für besserverdienende Arbeitnehmer und Führungskräfte interessanter als andere Durchführungswege, denn hier können unbegrenzt Anteile des Gehalts lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Für die Sozialversicherung gelten die o.g. Grenzen.

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um einenwenig regulierten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Daher unterliegen diese keinen speziellen Anlagevorschriften und sind somit in der Wahl ihrer Investitionen frei. Die Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Unverfallbare Anwartschaften sind darüber hinaus insolvenzsicherungspflichtig. Hier kommt ebenfalls der Pensions-Versicherungs-Verein (PSVaG) ins Spiel.

Neben der pauschaldotieren Unterstützungskasse, die wie oben beschrieben relativ frei in ihrer Anlage sind, gibt es auch rückgedeckte Unterstützungskassen, bei denen die Versorgungsleistungen über Versicherungen erbracht werden sollen. Hier greifen wieder die oben dargestellten Probleme hinsichtlich der Renditen.

Die pauschaldotierten Kassen werden vertriebsseitig oft als „interne Bank“ der Unternehmen angepriesen. Diese Ausgestaltung macht jedoch nicht in allen Fällen Sinn, so dass fraglich ist für welchen Unternehmer diese Form der Umsetzung in Frage kommt. Pauschaldotierte Kassen mit einer unternehmensunabhängigen Geldanlage sind uns derzeit nicht bekannt.

Direktzusage

Bei der Direktzusage, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge die vom Arbeitgeber organisiert und verwaltet wird. Bei der Direktzusage oder auch Pensionszusage hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch auf Vorsorgeleistungen gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer mit Beginn seines Ruhestandes von seinem Arbeitgeber eine Betriebsrente ausbezahlt bekommt.

Hierzu werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen in der Bilanz gebildet. Auch die Direktzusage ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.

Wie in den vorherigen Methoden zum Ansparen von Anwartschaften ist auch die Direktzusage bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West sozialversicherungsfrei. Die Beiträge die während der Ansparphase eingezahlt werden, sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Während des Ruhestandes bleibt das Dienstverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber weiterhin bestehen. Daher wird die Betriebsrente rechtlich als Arbeitslohn angesehen und somit nachgelagert besteuert.

Nachteil für Arbeitgeber

Früher waren Direktzusagen – insbesondere für leitende Angestellte und Geschäftsführer – noch üblich. Spätestens seit der Jahrtausendwende wurde versucht diese möglichst aus den Bilanzen zu bekommen, da ein immer größerer Teil des Kapitals so gebunden war. Durch das auseinanderdriften der steuerlichen und handelsrechtlichen Rücklagen gab es ebenso Probleme wie durch zu geringe Rücklagen, die dann bei Rentenbeginn noch aufgestockt werden mussten. Neuverträge sind daher selten geworden.

Nachteil für Arbeitnehmer

Ein Nachteil der Direktzusage für Arbeitnehmer ist, dass bei einem Jobwechsel die Direktzusage meist nicht mit zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann und das angesparte Kapital auf einem Schlag ausbezahlt wird. Hierbei handelt es sich dann um einen sonstigen Eimalbezug und somit müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Fazit

Auf Grund der unterschiedlichen Nachteile können wir derzeit keines der genannten Modelle zur Altersvorsorge empfehlen. Wir sind uns bewusst, dass die betriebliche Säule der Altersvorsorge wichtig ist. Die Ausgestaltung lässt jedoch zu wünschen übrig.

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