Die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO ➚) ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Steuerhinterziehung lediglich fahrlässig (= leichtfertig) begangen wurde.

Steuertermine
Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick
In unserem Steuerkalender finden Sie alle Steuertermine und Steuerfristen für 2025 pro Monat Wichtig zu wissen: Bei Fragen melden Sie sich gerne!