Die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO ➚) ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Steuerhinterziehung lediglich fahrlässig (= leichtfertig) begangen wurde.

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Warum eine Pleitewelle auch etwas Gutes hat In den letzten Monaten ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland deutlich gestiegen. Viele sehen darin ein Warnsignal