Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV geregelt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –