Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus der Unfallversicherung (SGB VII). Sie ist eine Prozentzahl und gibt an inwiefern ein Versicherter nach einem Unfall oder Berufskrankheit beeinträchtigt ist um in seinem Beruf weiterzuarbeiten. Dabei werden die Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt. Die MdE wird für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt.

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Dirk Bruhn
Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt