Mutterschutzgesetz

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ➚  ist die Verordnung zum Schutz von werdenden wie stillenden Müt­tern bei der Ar­beit, in der Aus­bil­dung und im Stu­di­um.

Es dient dem Schutz vor

  • Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind,
  • mutterschaftsbedingten Entgelteinbußen und
  • Verlust des Arbeitsplatzes.

Und betrifft vor allem folgende Re­ge­lun­gen:

  • Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te vor und nach der Ge­burt
  • Ar­beits­zeit­be­schrän­kun­gen
  • be­son­de­rer Kün­di­gungs­schutz
  • spe­zi­el­le Lohn­er­satz­leis­tun­gen (z.B. Mut­ter­schafts­geld)

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte