Die Oberlandesgerichte (OLG) – jedes Bundesland hat mindestens ein OLG – gehören zur höchsten Instanz der Ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes. Es befasst es sich vor allem mit Zivilrechtsstreitigkeiten sowie strafrechtlichen Angelegenheiten.
Das Oberlandesgericht ist vor allem 2. oder 3. Instanz für Prozesse, die bei einem Amtsgericht oder Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk begonnen haben und bei denen Berufung oder Revision eingereicht wurde.
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