Offene Posten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ein offener Posten (OP) ist ein nicht erledigter Geschäftsvorgang auf einem Konto, für den es keine Ausgleichsbuchung gibt. Beispielsweise entsteht ein offener Posten durch eine erhaltene Rechnung. Durch Zahlung der Rechnung wird der Posten ausgeglichen. Man unterscheidet zwischen Offenen Posten aus Forderungen gegenüber Debitoren (Kunden) und Offenen Posten aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren (Lieferanten).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –