Offene Posten

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Ein offener Posten (OP) ist ein nicht erledigter Geschäftsvorgang auf einem Konto, für den es keine Ausgleichsbuchung gibt. Beispielsweise entsteht ein offener Posten durch eine erhaltene Rechnung. Durch Zahlung der Rechnung wird der Posten ausgeglichen. Man unterscheidet zwischen Offenen Posten aus Forderungen gegenüber Debitoren (Kunden) und Offenen Posten aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren (Lieferanten).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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