Offene Posten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ein offener Posten (OP) ist ein nicht erledigter Geschäftsvorgang auf einem Konto, für den es keine Ausgleichsbuchung gibt. Beispielsweise entsteht ein offener Posten durch eine erhaltene Rechnung. Durch Zahlung der Rechnung wird der Posten ausgeglichen. Man unterscheidet zwischen Offenen Posten aus Forderungen gegenüber Debitoren (Kunden) und Offenen Posten aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren (Lieferanten).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Was bringt das Einkommensteuergesetz?
Aktuelles

Was bringt das Einkommensteuerreformgesetz?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung