Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine PartG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam freiberuflich tätig sind. Es gelten die Vorschriften des PartGG ➚.
Die PartG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
(vgl. auch PartG mbB)