Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie regelt die Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben.
Aktuelles
ChatGPT als Sprachdolmetscher
Die Steuerberatung ist ein komplexes Themenfeld, in dem klare Kommunikation eine wesentliche Rolle spielt. Für Steuerberater ist es entscheidend, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, sei