Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie regelt die Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger