Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie regelt die Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern im Sinne des SGB XI abgeschlossen haben.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr