Jeder Bürger in Deutschland muss für den Krankheitsfall abgesichert sein. Die meisten sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat versichern dürfen sich nur wenige. Angestellte dürfen sich nur privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Beamte und Selbstständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern. Jede Person braucht einen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind.
Es gibt eine große Auswahl an privaten Krankeversicherungen (PKV). Die Angebote unterschieden sich in Leistungen und Beiträgen.