Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ➚ erlaubt Berufstätigen sich für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen können, um nahe Angehörige selbst in der häuslichen Umgebung zu pflegen oder eine angemessene Pflege zu organisieren. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten. Das PflegeZG stellt einen arbeitsrechtlichen Rahmen für Pflegesituationen in der Familie dar.

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plietsch! Steuerberatung – Standort der Steuerkanzlei zieht Egestorf nach Bispingen Anfang letzten Jahres wurde durch plietsch! Steuerberatung die Nachfolge der seit Jahrzehnten in Egestorf bestehenden