Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ➚ erlaubt Berufstätigen sich für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen können, um nahe Angehörige selbst in der häuslichen Umgebung zu pflegen oder eine angemessene Pflege zu organisieren. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten. Das PflegeZG stellt einen arbeitsrechtlichen Rahmen für Pflegesituationen in der Familie dar.
Zahl des Monats
Zahl des Monats im September: 400
Unsere Zahl des Monats: 400 Millionen € geschätzte Mehreinnahmen durch erhöhte Luftverkehrssteuer Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub – so lautet das Motto vieler