§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Pa Pb Pe Pf Pg Ph Pi Pk Pl Po Pp Pr Ps Pu Pv
Pfb Pfl

Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ➚ erlaubt Berufstätigen sich für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen können, um nahe Angehörige selbst in der häuslichen Umgebung zu pflegen oder eine angemessene Pflege zu organisieren. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten. Das PflegeZG stellt einen arbeitsrechtlichen Rahmen für Pflegesituationen in der Familie dar.

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

ZdM9
Zahl des Monats

Zahl des Monats im September: 400

Unsere Zahl des Monats: 400 Millionen € geschätzte Mehreinnahmen durch erhöhte Luftverkehrssteuer Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub – so lautet das Motto vieler

Stellenausschreibung
Aktuelles

Risiko der Diskriminierung bei Stellenausschreibungen

Was Unternehmen beachten müssen Das Risiko der Diskriminierung in Stellenausschreibungen ist hoch. Zudem ist es in einer zunehmend globalisierten und vielfältigen Arbeitswelt für Unternehmen unerlässlich,