Selbstanzeige

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Mit einer Selbstanzeige gem. § 371 AO ➚ kann der Steuerhinterzieher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Straffreiheit erlangen. Die Regelungen zur Erlangung der Straffreiheit wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft.

« Zurück zum Steuerlexikon

Aktuelle Beiträge