AirBnB muss Unterlagen an Finanzbehörden übergeben

Wie der NDR schon vor einem Monat berichtet hat ➚, muss AirBnB zukünftig Daten der Anbieter an die Deutschen Finanzbehörden übergeben. Über Jahre hatte sich AirBnB geweigert, diesen Informationspflichten nachzukommen, ist nun vor Gericht in Irland jedoch gescheitert. Grundlage war, wie die Wirtschaftswoche berichtete ➚, eine Gruppenanfrage über das Bundeszentralamt für Steuern. Auf den auf den Seiten von AirBnB ➚ gibt es inzwischen auch Informationen die Steuerpflicht in Europa. (Nach dem o.g. Urteil waren hier vorerst weiterhin nur Informationen für die USA vorhanden.)

Damit beginnt – wie schon bei früheren Fällen, z.B. bei Kontodaten aus der Schweiz – für alle, die die Einkünfte bisher nicht ordnungsgemäß erklärt haben, ein Wettlauf mit den Finanzämtern. Denn wenn eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken soll, dürfen die Behörden noch nicht mit den Ermittlungen zum Einzelfall begonnen haben.

Änderung der Rechtslage ab 2023

Zum Jahreswechsel 2023 werden Portalbetreiber generell verpflichtet, die Daten der User an die Finanzbehörden zu melden. Durch die neue Rechtsgrundlage sollen langwierige Verfahren wie das Eingangs genannte vermieden werden. (vgl. unser Blog-Beitrag)

300 Fälle von Steuerhinterziehung in Hamburg

Der Hamburger Finanzsenator Dressel beziffert die Mehreinnahmen durch 300 Strafverfahren auf Grund der oben genannten Datenübergebe auf 900.000 €. Damit liegt Hamburg – nach Berlin – auf Platz 2 der Steuernachforderungen. Bundesweit wurden in 2021 und 2022 nach Angaben des NDR ➚ 3 Mio. € an Mehrsteuern erzielt.

Wie nun bekannt wurde ➚ hat die Finanzbehörde Hamburg nun erneut Daten angefordert, die neue Zeiträume betreffen. Darüber hinaus wurde die Zahl der Mehrsteuern für 2021 und 2022 auf 4 Mio. € erhöht. Die neuen Daten betreffen Vermietungseinkünfte von mehr als 1 Mrd. €.

plietscher Tipp:

Ehrlich wärt am längsten. Wenn Sie nun wegen fehlender Erklärung von Einnahmen schlecht schlafen können, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Selbstanzeige.


Update 07.02.2021: Nach Brancheninformationen liegen die Unterlagen teilweise bereits in den Finanzämtern, zum Abgleich mit den Steuererklärungen, vor. Auch erste Steuerstrafverfahren wurden bereits eingeleitet. In diesen Fällen ist es für eine Selbstanzeige definitiv zu spät.

Update vom 21.06.2023: Ergänzung der geänderten Rechtslage 2023 und Bericht über die Mehreinnahmen insbesondere in Hamburg

Update vom 20.07.2023: Anpassung der Steuerinfo von AirBnB, Verweis auf Gruppenanfrage, Ergänzung neuer Datenanforderung von Hamburg

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei