Wie der NDR schon vor einem Monat berichtet hat ➚, muss AirBnB zukünftig Daten der Anbieter an die Deutschen Finanzbehörden übergeben. Über Jahre hatte sich AirBnB geweigert, diesen Informationspflichten nachzukommen, ist nun vor Gericht in Irland jedoch gescheitert. Auf den auf den Seiten von AirBnB ➚ gibt es trotzdem nur Informationen über eine eventuelle US-Steuerpflicht.
Damit beginnt – wie schon bei früheren Fällen, z.B. bei Kontodaten aus der Schweiz – für alle, die die Einkünfte bisher nicht ordnungsgemäß erklärt haben, ein Wettlauf mit den Finanzämtern. Denn wenn eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken soll, dürfen die Behörden noch nicht mit den Ermittlungen zum Einzelfall begonnen haben.
plietscher Tipp:
Ehrlich wärt am längsten. Wenn Sie nun wegen fehlender Erklärung von Einnahmen schlecht schlafen können, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Update 07.02.2021:
Nach Brancheninformationen liegen die Unterlagen teilweise bereits in den Finanzämtern, zum Abgleich mit den Steuererklärungen, vor. Auch erste Steuerstrafverfahren wurden bereits eingeleitet. In diesen Fällen ist es für eine Selbstanzeige definitiv zu spät.