Selbstanzeige

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Mit einer Selbstanzeige gem. § 371 AO ➚ kann der Steuerhinterzieher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Straffreiheit erlangen. Die Regelungen zur Erlangung der Straffreiheit wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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